Satzung unsere Wohnungsgenossenschaft
Unsere aktuelle Satzung können Sie hier ansehen und downloaden
- Gegenstand der Genossenschaft
- Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
- Mitglieder
- Mitglieder der Genossenschaft können natürliche Personen, Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen werden.
- Erwerb der Mitgliedschaft
- Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand.
- Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch:
- Kündigung
- Übertragung des Geschäftsguthabens
- Tod
- Ausschluss
- Auflösung oder Erlöschung einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft
- Kündigung der Mitgliedschaft
- Das Mitglied hat das Recht, durch Kündigung einen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich erfolgen.
- Genossenschaftsanteile
- Der Geschäftsanteil beträgt 160,00 EUR.
- Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, sich mit einem Anteil zu beteiligen. Für die Überlassung einer Ein- bzw. Zwei-Raum-Wohnung sind zwei weitere Geschäftsanteile erforderlich. Für jeden weiteren Wohnraum ist ein weiterer Geschäftsanteil zu übernehmen.
- Es ist einmalig bei Eintritt in die Genossenschaft eine Gebühr von 80,00 EUR zu bezahlen.
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