Satzung unsere Wohnungsgenossenschaft

Unsere aktuelle Satzung können Sie hier ansehen und downloaden

  • Gegenstand der Genossenschaft
  • Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
  • Mitglieder
  • Mitglieder der Genossenschaft können natürliche Personen, Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen werden.
  • Erwerb der Mitgliedschaft
  • Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand.
  • Beendigung der Mitgliedschaft
  • Die Mitgliedschaft endet durch:
  • Kündigung
  • Übertragung des Geschäftsguthabens
  • Tod
  • Ausschluss
  • Auflösung oder Erlöschung einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft
  • Kündigung der Mitgliedschaft
  • Das Mitglied hat das Recht, durch Kündigung einen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich erfolgen.
  • Genossenschaftsanteile
  • Der Geschäftsanteil beträgt 160,00 EUR.
  • Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, sich mit einem Anteil zu beteiligen. Für die Überlassung einer Ein- bzw. Zwei-Raum-Wohnung sind zwei weitere Geschäftsanteile erforderlich. Für jeden weiteren Wohnraum ist ein weiterer Geschäftsanteil zu übernehmen.
  • Es ist einmalig bei Eintritt in die Genossenschaft eine Gebühr von 80,00 EUR zu bezahlen.

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